BRIEF AN DEN KARD. JAMES FRANCIS STAFFORD, PRÄSIDENTEN DES PÄPSTLICHEN RATES FÜR DIE LAIEN, ÜBER DIE VERFASSUNG DER STATUTEN AM 05.04.2001

BRIEF AN DEN KARD. JAMES FRANCIS STAFFORD, PRÄSIDENTEN DES PÄPSTLICHEN RATES FÜR DIE LAIEN, ÜBER DIE VERFASSUNG DER STATUTEN AM 05.04.2001

Hl. Johannes Paul II.

Vatikanstadt, den 5. April 2001 *

Johannes Paul II. sandte eine Botschaft an Kardinal James Francis Stafford, den Präsidenten des Päpstlichen Rates für die Laien, in der er die Zuständigkeit des Dikasteriums für die Genehmigung der Statuten des Neokatechumenalen Weges bestätigt, „wenn diese wie vorgeschrieben abgefasst sein werden“, und ihn beauftragt, «den Weg auch in Zukunft begleiten». Dies ist der Text der Nachricht:

 

Dem Ehrwürdigen Bruder
JAMES FRANCIS Kardinal STAFFORD,
Präsident des Päpstlichen Rates für die Laien

1. Vier Jahre sind seit dem denkwürdigen 24. Januar 1997 vergangen, an dem ich die Begründer des Neokatechumenalen Weges und mit ihnen die vielen verantwortlichen Leiter der in aller Welt verstreuten Gemeinschaften des Weges treffen konnte. Dabei hatte ich Gelegenheit, einzustimmen in ihren Lobpreis und Dank an den Herrn für die wertvollen Früchte, die der Weg in den dreißig Jahren seines Bestehens gezeitigt hat. Zugleich unterließ ich es nicht, auf die Bedeutung einiger unerlässlicher Bedingungen hinzuweisen, von denen das Bestehen des Weges selbst abhängt. Dazu gehört die Abfassung eines genauen maßgeblichen Statuts im Hinblick auf seine formelle rechtliche Anerkennung (vgl. L’Osservatore Romano, 25. Januar 1997, S. 4). Damit begann eine neue für die Zukunft dieser kirchlichen Wirklichkeit entscheidende Phase.

2. Schon das Apostolische Schreiben Christifideles laici vom 30. Dezember 1988 wies darauf hin, daß »kein Charisma von der Rückbindung an die Hirten der Kirche und von der Unterordnung unter sie dispensiert« (24). Zugleich erinnerte ich an das, was diesbezüglich in der dogmatischen Konstitituion Lumen gentium zu lesen ist: »Das Urteil über ihre [der Charismen] Echtheit und ihren geordneten Gebrauch steht jenen zu, die in der Kirche die Leitung haben und denen es in besonderer Weise zukommt, den Geist nicht auszulöschen, sondern alles zu prüfen und das Gute zu behalten (vgl. 1 Thess 5,12 u.19 – 21)« (Nr. 12). Unter dieser Bedingung können die Charismen in ihrer Vielfalt und Komplementarität tatsächlich zum Gemeinwohl beitragen (vgl. Christifideles laici, 24).

3. Ich weiß, mit wieviel Eifer und Hirtensorge der Päpstliche Rat für die Laien sich bemüht hat und noch bemüht, den Neokatechumenalen Weg in diesem für ihn so entscheidenden Abschnitt bei der Ausarbeitung der Statuten zu begleiten. Herr Kardinal, ich habe diese heikle Aufgabe dem Päpstlichen Rat für die Laien anvertraut wegen der ihm zustehenden Autorität auf Grund der geltenden Rechtsnormen und der besonderen Erfahrung, die er in diesem Bereich hat. Darin gründet auch die Hoffnung auf einen glücklichen Ausgang des Verfahrens, das kurz vor dem Abschluss steht. Ich spreche dem Päpstlichen Rat für die Laien meine lebhafte Wertschätzung aus und danke ihm für die Ernsthaftigkeit und Genauigkeit, mit der er seine Aufgabe erfüllt. Zugleich bekräftige ich seine Zuständigkeit für die Approbation der obengenannten Statuten, wenn diese wie vorgeschrieben abgefasst sein werden, und ich beauftrage ihn, den Weg auch in Zukunft zu begleiten. Ich bin gewiss, daß der Päpstliche Rat für die Laien bei der Erfüllung dieses Auftrags auf die Mitarbeit und den Geist kindlichen Gehorsams des Neokatechumenalen Weges zählen kann. Während ich dem Herrn auf die Fürsprache Marias, der Mutter der Kirche, die Arbeit des von Ihnen geleiteten Dikasteriums empfehle, erteile ich Ihnen, ehrwürdiger Bruder, sowie Ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen von Herzen meinen besonderen Segen.

Aus dem Vatikan, 5. April 2001

IOANNES PAULUS II

(*) Quelle: vatican.va