Sie ist in Olvega (Soria, Spanien) am 24. November 1930 geboren. Sie hat ihre Kindheit in Tudela (Navarra) verbracht. Seit sie ein kleines Mädchen war, spürte sie unter dem Einfluss des Geistes des Hl. Franz Xaver die missionarische Berufung. Sie hat Chemie an der Universität von Madrid studiert. Einige Jahre lang gehörte sie dem Institut „Missionarinnen Christi Jesu“ an und studierte Theologie in Valencia. 1964 hat sie Kiko Argüello in den Baracken von Palomeras Altas in Madrid kennen gelernt; und nachdem sie den Armen, mit denen sie zusammen lebten, das Evangelium verkündet hatten, hat der Herr sie zu einer theologisch-katechetischen Synthese geleitet, die auf dem Wort Gottes, der Liturgie und der Gemeinschaft basiert, was dann die Grundlage für den Neokatechumenalen Weg sein wird, dessen Statut vom Heiligen Stuhl 2008 definitiv anerkannt worden ist. Der damalige Erzbischof von Madrid, Mons. Casimiro Morcillo, hat sie dazu ermutigt, den Weg in den Pfarreien zu verbreiten. Über 50 Jahre lang hat sie ihr Leben dafür hingegeben, in aller Welt das Evangelium zu verkünden. Sie hatte eine sehr große Liebe zu Jesus Christus, zur Kirche, zur Jungfrau Maria, zum Papst, zur Liturgie, zur Heiligen Schrift und zu den jüdischen Wurzeln des Christentums. Sie ist in Madrid am 19. Juli 2016 gestorben.

Gebet für die persönliche Anbetung

Um Gnaden und Gunsterweise zu erbitten durch die Fürsprache von Carmen Hernández
Oh Gott,
du hast die Dienerin Gottes Carmen Hernandez
als Mitbegründerin des Neokatechumenalen Weges erwählt,
und du hast ihr eine große Liebe zu Jesus Christus und zur Kirche,
zu den Heiligen Schriften und zum liturgischen Gebet geschenkt,
brennenden Eifer für die Verkündigung des Evangeliums
und die Treue zu dir in der Probe des Kreuzes;
gewähre mir durch ihre Fürsprache,
treu zu sein zur Taufe, die ich empfangen habe
und, wenn es dein Wille ist, die Gnade, um die ich dich bitte.
Durch Jesus Christus, unseren Herrn. Amen.
Vater unser. Gegrüßet seist du, Maria. Ehre sei dem Vater.
In Übereinstimmung mit den Dekreten von Urban VIII. soll keineswegs
das Urteil der kirchlichen Autorität vorweggenommen werden. MIT KIRCHLICHER LIZENZ.


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